AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemein
Für Lieferungen und Leistungen der EKM Elektronik GmbH – nachfolgend EKM Elektronik genannt – gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltslos ausführen.
Sind für bestimmte Leistungen besondere Bedingungen schriftlich vereinbart, gelten diese allgemeinen Verkaufsbedingungen nachrangig und ergänzend. Nachrangig und ergänzend zu diesen Bestimmungen gelten die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 Preise und Bezahlung
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind alle Preise Nettopreise und bindend. Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht und Verzollung werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag (ohne Abzug) ohne Rücksicht auf Mängelrügen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von EKM Elektronik anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 3 Lieferzeit
Angaben zum Liefertermin sind circa-Termine und nicht rechtsverbindlich. Verbindliche Liefertermine kommen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zustande. Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist EKM Elektronik berechtigt, den EKM Elektronik insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. EKM Elektronik haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von EKM Elektronik zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht.

Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von EKM Elektronik zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. EKM Elektronik haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von EKM Elektronik zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Im Übrigen haftet EKM Elektronik im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalen Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 10% des Lieferwertes.

EKM Elektronik haftet nicht aus der Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit, falls diese durch Umstände verursacht ist, welche EKM Elektronik nicht zu vertreten hat. EKM Elektronik hat insbesondere Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die EKM Elektronik die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. – nicht zu vertreten. EKM Elektronik ist berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Anlaufzeit hinaus zuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück zutreten.

§ 4 Gefahrenübergang, Verpackungskosten
Lieferungen erfolgen, soweit nichts schriftlich vereinbart ist, auf Weisung von EKM Elektronik direkt ab Werk oder von unseren Lagerstätten auf Kosten und Gefahr des Käufers. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurück genommen; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Sofern der Käufer es wünscht, wird EKM Elektronik die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.

§ 5 Gewährleistung
Der Käufer muß EKM Elektronik offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleitungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist EKM Elektronik nach deren Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist EKM Elektronik verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten bis zur Höhe des Kaufpreises zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

Ist EKM Elektronik zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verweigert EKM Elektronik diese oder verzögert sie diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die EKM Elektronik zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.

EKM Elektronik haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit EKM Elektronik keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Sofern EKM Elektronik schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen. Insoweit haftet EKM Elektronik insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

§ 6 Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in § 6 vorgesehen ist- ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt ins besondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB. Soweit die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von EKM Elektronik.

§ 7 Eigentumsvorbehaltssicherung
EKM Elektronik behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der EKM Elektronik gegenüber dem Käufer vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist EKM Elektronik berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch die EKM Elektronik liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, EKM Elektronik hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Ware durch EKM Elektronik liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. EKM Elektronik ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

Der Käufer ist verpflichtet, EKM Elektronik einen Zugriff Dritter auf Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Käufer EKM Elektronik unverzüglich anzuzeigen.

Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt EKM Elektronik bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. EKM Elektronik nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. EKM Elektronik behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Käufer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für EKM Elektronik. Erfolgt eine Bearbeitung mit EKM Elektronik nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt EKM Elektronik an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von EKM Elektronik gelieferten Ware (Rechnungsendbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Das selbe gilt, wenn die Ware mit anderen, EKM Elektronik nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§ 8 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausschließlich Chemnitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von EKM Elektronik auch Erfüllungsort.

§ 9 Teilunwirksamkeit
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

Stand: 01.01.2015
AGBs deutsch (PDF) hier.
AGBs englisch (PDF) here.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner